Möchtest du beim VCRM Mitglied werden? Dann lade dir das nachstehende PDF-Dokument „Aufnahmeantrag “ runter, drucke & fülle es aus und gib’s bei deinem Trainer/ deiner Trainerin ab. Alle Informationen zum Beitrag sowie zur Satzung findest du am Ende dieser Seite.
Hier klicken, um den Aufnahmeantrag runterzuladen
Beitragsordnung des Volleyballclub Rotation Mitte e.V. (VCRM) (gemäß § 5 der Vereinssatzung).
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Mitgliedsbeitrag und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beträge treten rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
- Halbjahresbeiträge
Mitgliedschaftsform Beitrag in € Monatlich Halbjährlich Jugendliche unter 18 Jahren 5,00 30,00 Erwachsene über 18 Jahre 10,00 60,00 Ehrenmitglieder frei Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende 7,00 42,00 Studenten (18 bis 27 Jahre) 7,00 42,00 Rentner/ Pensionäre 7,00 42,00 Arbeitslose 7,00 42,00 Fördernde Mitglieder 5,00 30,00 Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
- Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
- In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA enthalten.
- Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 1. April und zum 1. Oktober jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. April und 1. Oktober jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins:
Beitragskonto: 14 10 04 08 83
IBAN: DE41 10050000 1410040883
Bank: Berliner Sparkasse
BIC: BELADEBEXXX BLZ: 100 500 00
Verwendungszweck: Beitrag von … für Zeitraum …, insgesamt … Spieler(in)
- Bei Vereinseintritt ist jeweils der anteilige Beitrag bis zum Ende des Beitragszeitraums zu zahlen und zwar ab dem Monat des Eintritts.
- Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 4 der Satzung möglich. 10. Die Mitgliederverwaltung erfolgt teilweise durch Datenverarbeitung (EDV).